Fünf Laternen erhellten den Ort Gömnigk     (von Bärbel Kraemer)

 

Im Herbst 1935 unterbreitete das Märkische Elektrizitätswerk Berlin-Spandau (MEW) der Gemeinde Gömnigk den Vorschlag, eine Straßenbeleuchtungsanlage im Ort zu errichten. Doch die Einwohner standen dem Angebot anfangs skeptisch gegenüber

Obwohl sich ein Vertreter des MEW zwischenzeitlich im Dorf Gömnigk umgesehen und zu der Erkenntnis gekommen war, dass fünf Straßenlampen ausreichen würden um Gömnigk zu erhellen, blieb man unentschlossen. In ihrem Bestreben, die Gemeindeverwaltung umzustimmen, ließ das MEW nicht locker und teilte kurze Zeit später mit, dass es sich „bei der Straßenbeleuchtung nicht um eine Luxuseinrichtung handelt, sondern um eine Notwendigkeit. Die Straßenbeleuchtung trägt wesentlich dazu bei, Unfälle zu verhüten und die Sicherheit im Ort zu erhöhen." Die knappe Kassenlage der Gemeinde hatte man längst erkannt. So wechselten einige Briefe zwischen Berlin und Gömnigk. Die vom MEW empfohlenen Laternen sollten „hauptsächlich an den vorhandenen Masten in Form eines Wandarmes" angebracht werden. „Lediglich in der Eingangsstraße zum Dorf bei der Mühle" erachtete man eine Straßenüberspannung für nötig. Jede dieser Leuchten sollte mit einer 60 Watt Glühbirne bestückt werden. Dafür hätte die Gemeinde einen jährlichen Pauschalbetrag von 145,70 Reichsmark zu entrichten, je Lampe 29,14 Reichsmark.

Nach einigem Hin und Her wurde der Straßenbeleuchtungsvertrag dann doch abgeschlossen.

Das MEW verpflichtete sich darin, im Gebiet der Gemeinde die Beleuchtungsanlage zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten. Im Gegenzug wurde die Gemeinde schuldig, ihre öffentlichen Straßen und Plätze während der Dauer des Vertrages ausschließlich elektrisch zu beleuchten. Der Konzessionsvertrag wurde „zunächst bis zum 1. April 1964" abgeschlossen.

Zwischenzeitlich hatten sich die Gömnigker aber doch noch für sechs Lampen entschieden. Der Ort und die Aufhängung dieser Leuchten wurden im Einvernehmen von Gemeinde und MEW bestimmt. Die Brenndauer der Laternen betrug, halbnächtig eingeschaltet, 1579 Stunden jährlich. Die Ein- und Ausschaltung erfolgte nach einem vereinbarten Brennkalender. Dieser sah vor, dass die Straßenlampen im Januar um 16:45 Uhr, im Februar um 17:30, im März um 18:30, im April um 19:30, im Mai um 20:30 Uhr, im Juni und Juli jeweils um 21:00 Uhr, im August um 20:00, im September um 18:45 Uhr, im Oktober um 17:30 sowie im November und Dezember um 16:30 Uhr in Betrieb genommen wurden. Ausgeschaltet wurde die Straßenbeleuchtung jeweils um 23:00 Uhr. Sehr modern, erfolgte die Betätigung des Schalters bereits damals durch eine Uhr, sodass ein regelmäßiger Betrieb der Leuchten immer gewährleistet war. Die Zahlung der jährlichen Pauschale für die Erstellung, Unterhaltung und den Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage, einschließlich Lampenersatz, war in monatlichen Raten ge stattet.

Die Gömnigker machten sich damals viele Gedanken. Ihre Frage, „wie hoch der Schätzungswert der Straßenbeleuchtungsanlage" am Ver tragsende, also 1964 wäre, konnte jedoch auch das MEW damals nicht präzise beantworten. „Weil der Zustand der Straßenbeleuchtungsanlage von Faktoren abhängig ist, die noch nicht übersehen werden können, Wir erwähnen, dass die Unterhaltung der Anlage uns obliegt, so dass wir sie jeweils in betriebsfertigem Zustande erhalten, dazu gehört naturgemäß auch die Erneuerung einzelner Teile, die durch Witterungseinflüsse etc. beschädigt und unbrauchbar geworden sind", heißt es in einer Antwort aus Berlin- Spandau.

Kaum in Betrieb, hatten die Gömnigker Gefallen an ihrer neuen Straßenbeleuchtungsanlage gefunden. Anders lässt sich der von ihnen im Dezember 1936 gestellte Wunsch nach einer weiteren Straßenlaterne wohl nicht erklären. Mehr noch, sie wurden sogar unzufrieden mit dem Standort einer anderen Laterne und deklarierten dies als einen Mangel. Kühn wünschten sie, dass „die am Nordausgang des Dorfes an einem Mast angebrachte Lampe versetzt und an das unmittelbar daneben stehende Schlachthaus des Schlächtermeisters Marohn angebracht wird, damit die beeinträchtigte Beleuchtung durch dieses Schlachthaus in Zukunft fortfällt."

Doch darauf wollte sich das MEW nicht einlassen und antwortete: „Mit der Versetzung des Mastes sind nicht allein Lohnaufwendungen verbunden, sondern es werden auch zusätzliche Baustoffe benötigt, deren Wert einschließlich ihrer Montage auf 54,00 RM zu stehen kommt."

Während und auch einige Zeit nach dem Zweiten Weltkrieges blieb die Straßenbeleuchtung in Gömnigk wie anderswo ausgeschaltet. Erst in den Maitagen 1946 wurden die sechs Lampen wieder in Betrieb genommen. Für den Betrieb der Straßenbeleuchtung galt noch immer der Vertrag aus dem Jahr 1936. Die Vertragsbestimmung, dass das MEW beschädigte Lampen ersetzt, konnte das Elektrizitätswerk in den ersten Nachkriegsjahren jedoch nicht einhalten.

Der Bürgermeister erhielt folgendes Schreiben: „Wir müssen Sie vielmehr bitten, den notwendigen Lampenersatz selbst vorzunehmen, wobei zu beachten ist, dass Lampen gleicher Wattstärke genommen werden, da andernfalls die Pauschalkosten sich ändern würden. Die früher berechneten Kosten für die Lampenauswechslung fallen natürlich unter diesen Umständen weg."


Mit freundlicher Genehmigung von Bärbel Kraemer