Fünf
Laternen erhellten
den
Ort Gömnigk
Im Herbst 1935 unterbreitete das Märkische Elektrizitätswerk Berlin-Spandau
(MEW) der Gemeinde Gömnigk den Vorschlag, eine Straßenbeleuchtungsanlage im
Ort zu errichten. Doch die Einwohner standen dem Angebot anfangs skeptisch
gegenüber
Obwohl sich ein Vertreter des MEW zwischenzeitlich im Dorf Gömnigk
umgesehen und zu der Erkenntnis gekommen war, dass fünf Straßenlampen
ausreichen würden um Gömnigk zu erhellen, blieb man unentschlossen. In
ihrem Bestreben, die Gemeindeverwaltung umzustimmen, ließ das MEW nicht
locker und teilte kurze Zeit später mit, dass es sich „bei der
Straßenbeleuchtung nicht um eine Luxuseinrichtung handelt, sondern um
eine Notwendigkeit. Die Straßenbeleuchtung trägt wesentlich dazu bei,
Unfälle zu verhüten und die Sicherheit im Ort zu erhöhen." Die knappe
Kassenlage der Gemeinde hatte man längst erkannt. So wechselten einige
Briefe zwischen Berlin und Gömnigk. Die vom MEW empfohlenen Laternen
sollten „hauptsächlich an den vorhandenen Masten in Form eines
Wandarmes" angebracht werden. „Lediglich in der Eingangsstraße zum Dorf
bei der Mühle" erachtete man eine Straßenüberspannung für nötig. Jede
dieser Leuchten sollte mit einer 60 Watt Glühbirne bestückt werden.
Dafür hätte die Gemeinde einen jährlichen Pauschalbetrag von 145,70
Reichsmark zu entrichten, je Lampe 29,14 Reichsmark.
Nach einigem Hin und Her wurde der Straßenbeleuchtungsvertrag dann doch
abgeschlossen.
Das MEW verpflichtete sich darin, im Gebiet der Gemeinde die
Beleuchtungsanlage zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten. Im
Gegenzug wurde die Gemeinde schuldig, ihre öffentlichen Straßen und
Plätze während der Dauer des Vertrages ausschließlich elektrisch zu
beleuchten. Der Konzessionsvertrag wurde „zunächst bis zum 1. April
1964" abgeschlossen.
Zwischenzeitlich hatten sich die Gömnigker aber doch noch für sechs
Lampen entschieden. Der Ort und die Aufhängung dieser Leuchten wurden im
Einvernehmen von Gemeinde und MEW bestimmt. Die Brenndauer der Laternen
betrug, halbnächtig eingeschaltet, 1579 Stunden jährlich. Die Ein- und
Ausschaltung erfolgte nach einem vereinbarten Brennkalender. Dieser sah
vor, dass die Straßenlampen im Januar um 16:45 Uhr, im Februar um 17:30,
im März um 18:30, im April um 19:30, im Mai um 20:30 Uhr, im Juni und
Juli jeweils um 21:00 Uhr, im August um 20:00, im September um 18:45
Uhr, im Oktober um 17:30 sowie im November und Dezember um 16:30 Uhr in
Betrieb genommen wurden. Ausgeschaltet wurde die Straßenbeleuchtung
jeweils um 23:00 Uhr. Sehr modern, erfolgte die Betätigung des Schalters
bereits damals durch eine Uhr, sodass ein regelmäßiger Betrieb der
Leuchten immer gewährleistet war. Die Zahlung der jährlichen Pauschale
für die Erstellung, Unterhaltung und den Betrieb der
Straßenbeleuchtungsanlage, einschließlich Lampenersatz, war in
monatlichen Raten ge stattet.
Die Gömnigker machten sich damals viele Gedanken. Ihre Frage, „wie hoch
der Schätzungswert der Straßenbeleuchtungsanlage" am Ver tragsende, also
1964 wäre, konnte jedoch auch das MEW damals nicht präzise beantworten.
„Weil der Zustand der Straßenbeleuchtungsanlage von Faktoren abhängig
ist, die noch nicht übersehen werden können, Wir erwähnen, dass die
Unterhaltung der Anlage uns obliegt, so dass wir sie jeweils in
betriebsfertigem Zustande erhalten, dazu gehört naturgemäß auch die
Erneuerung einzelner Teile, die durch Witterungseinflüsse etc.
beschädigt und unbrauchbar geworden sind", heißt es in einer Antwort aus
Berlin- Spandau.
Kaum in Betrieb, hatten die Gömnigker Gefallen an ihrer neuen
Straßenbeleuchtungsanlage gefunden. Anders lässt sich der von ihnen im
Dezember 1936 gestellte Wunsch nach einer weiteren Straßenlaterne wohl
nicht erklären. Mehr noch, sie wurden sogar unzufrieden mit dem Standort
einer anderen Laterne und deklarierten dies als einen Mangel. Kühn
wünschten sie, dass „die am Nordausgang des Dorfes an einem Mast
angebrachte Lampe versetzt und an das unmittelbar daneben stehende
Schlachthaus des Schlächtermeisters Marohn angebracht wird, damit die
beeinträchtigte Beleuchtung durch dieses Schlachthaus in Zukunft
fortfällt."
Doch darauf wollte sich das MEW nicht einlassen und antwortete: „Mit der
Versetzung des Mastes sind nicht allein Lohnaufwendungen verbunden,
sondern es werden auch zusätzliche Baustoffe benötigt, deren Wert
einschließlich ihrer Montage auf 54,00 RM zu stehen kommt."
Während und auch einige Zeit nach dem Zweiten Weltkrieges blieb die
Straßenbeleuchtung in Gömnigk wie anderswo ausgeschaltet. Erst in den
Maitagen 1946 wurden die sechs Lampen wieder in Betrieb genommen. Für
den Betrieb der Straßenbeleuchtung galt noch immer der Vertrag aus dem
Jahr 1936. Die Vertragsbestimmung, dass das MEW beschädigte Lampen
ersetzt, konnte das Elektrizitätswerk in den ersten Nachkriegsjahren
jedoch nicht einhalten.
Der Bürgermeister erhielt folgendes Schreiben: „Wir müssen Sie vielmehr
bitten, den notwendigen Lampenersatz selbst vorzunehmen, wobei zu
beachten ist, dass Lampen gleicher Wattstärke genommen werden, da
andernfalls die Pauschalkosten sich ändern würden. Die früher
berechneten Kosten für die Lampenauswechslung fallen natürlich unter
diesen Umständen weg."